Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma „blaueorange.de“ gegenüber gewerblichen Kunden (b2b)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (fortan: AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma „blaueorange.de“, Inh. Fabienne Petry, Kaiser-Joseph-Straße 254, D-79098 Freiburg i.Br. (nachfolgend: Agentur genannt), mit ihren gewerblichen Vertragspartnern (nachstehend: Kunde genannt).

(2) Sie gelten vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung auch für alle Folgeaufträge des Kunden gegenüber der Agentur.

(3) Entgegen stehende AGB des Kunden finden, auch wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat, keine Anwendung.

§ 2 Vertraglicher Leistungsumfang der Agentur

Die Agentur erbringt Leistungen aus den Bereichen Marketing, Design, Vertrieb und Organisation. Angebote sind stets freibleibend. Die nähere Beschreibung der einzelvertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Aufträgen, deren Anlagen, etwaigen Leistungsbeschreibungen sowie aus Korrekturwünschen des Kunden, soweit diese von der Agentur angenommen und damit zum Vertragsgegenstand wurden.

§ 3 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur sämtliche für die Durchführung des Projekts bzw. Auftrages benötigten Informationen, wie z. B. Texte, Bild- bzw. Videomaterial, Unternehmensangaben, rechtliche Informationen oder sonstige Inhalte kostenfrei, vollständig, richtig, rechtzeitig und – soweit möglich bzw. vereinbart – in digitaler Form und unter Beachtung der notwendigen optischen Auflösung zur Verfügung zu stellen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit bzw. Rechtmäßigkeit von Texten, Bildern, Aussagen, Darstellungen, der Auswahl und Anordnung von Texten und Bildern, der Korrektheit und Vollständigkeit des Impressums oder der Datenschutzhinweise, die von der Agentur in Webpages / Landing pages oder anderen Arbeitsergebnissen integriert werden.

(2) Verzögerungen der Leistungen der Agentur, welche auf nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellten Informationen des Kunden beruhen, sind nicht von der Agentur zu vertreten. Sie berechtigen den Kunden weder zum Rücktritt noch zur Minderung der Vergütung.

(3) Sofern zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten der Agentur der Einsatz von Arbeitsergebnissen Dritter, von kommerzieller Software oder Video-, Ton- bzw. Bildrechten Dritter erforderlich wird, ist der Kunde dazu verpflichtet, eventuell erforderliche Zustimmungen oder Lizenzen auf eigene Rechnung zu beschaffen. Die Agentur wird im Rahmen des Projektes bzw. Auftrages vom Kunden dazu bevollmächtigt, gegenüber Dritten im Namen und auf Rechnung des Kunden Erklärungen abzugeben, insbesondere Lizenzen zu erwerben und / oder zu verlängern.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, die Vergabe von Aufträgen an andere Dienstleister, welche in Zusammenhang mit dem vertragsgegenständlichen Auftrag stehen, der Agentur im Vorhinein mitzuteilen.

§ 4. Vergütung

(1) Beratungsdienstleistungen, auch telefonische, z. B. in den Bereichen Content Marketing, Digital Marketing, SEO und Social Media, werden, soweit nicht anders vereinbart, nach Aufwand auf Stundenbasis abgerechnet. Die Höhe der Vergütung pro Stunde ergibt sich vereinbarungsgemäß aus der jeweils gültigen aktuellen Vergütungstabelle, welche wesentlicher Bestandteil eines jeden Beratungsauftrages ist.

(2) Die Erstellung von Websites / Landing pages wird, soweit nicht anders vereinbart, pauschal vergütet. Im vereinbarten Pauschalpreis ist die einmalige Korrektur des Erstentwurfes enthalten, weitere Korrekturwünsche des Kunden werden auf Basis entsprechender Ergänzungsangebote gesondert abgerechnet. Das Layout gilt als abgenommen, soweit der Kunde keine Korrekturwünsche mehr äußert. Die Agentur ist berechtigt, Vorauszahlungen in Höhe von 30% der Auftragssumme bei Auftragserteilung und weitere 30% bei Vorlage des Testlayouts in Rechnung zu stellen.

(3) Wartungsverträge werden aufgrund einer gesonderten Vergütungstabelle abgerechnet.

(4) Rechnungen sind sofort und ohne jeden Abzug fällig. Das Zahlungsziel beträgt sieben Kalendertage ab Zugang der Rechnung. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn sie auf einem Bankkonto der Agentur gutgeschrieben ist.

(5) Ändert der Kunde nachträglich Aufträge, Planungen oder dergleichen ab oder bricht er den Auftrag ab, ist er dazu verpflichtet, der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten zu ersetzen und die Agentur von allen bereits auftragsgemäß eingegangenen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

(6) Vergütungsbeträge, welche keinen Hinweis auf die Umsatzsteuer enthalten, sind im Zweifel zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zu verstehen.

(7) Die Agentur kann im Falle abgeschlossener Teilleistungen vom Kunden Teilabnahme und Zahlung der auf den Auftragsteil entfallenden Teilvergütung verlangen.

(8) Der Kunde ist damit einverstanden, Rechnungen in elektronischer Form übermittelt zu bekommen.

5. Urheberrechtliche Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erwirbt im Zeitpunkt der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung und nach Maßgabe des Vertragsinhalts die nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Nutzungsrechte an allen von der Agentur für den Kunden geschaffenen urheberrechtlich geschützten Werke, insbesondere Texten, Bildern, Grafiken, Layout-Bestandteilen sowie der Auswahl und Anordnung der vorgenannten Werke bzw. Teile hieran.

(2) Die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte erfolgt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht anders vereinbart. Eine Erweiterung der Nutzungsrechte für das Gebiet anderer Staaten kann im Projektvertrag gesondert vereinbart werden. Eine nachträgliche zeitliche, inhaltliche oder räumliche Erweiterung bedarf einer neuen Vereinbarung.

(3) Die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte ist auf den konkreten Vertragsgegenstand bezogen (z. B. Internetseite) und umfasst keine anderweitige Form der Nutzung für weitere Anwendungen (z. B. Geschäftspapier, Visitenkarten, Flyer), soweit vertraglich nicht anders vereinbart.

(4) Der Kunde ist vorbehaltlich einer Zustimmung der Agentur nicht zur Erteilung von Unterlizenzen berechtigt.

(5) Werden die Rechte der Agentur an den urheberrechtlich geschützten Inhalten durch Dritte verletzt, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die auf Seiten der Agentur zur Durchsetzung von Beseitigungs-, Unterlassungs- oder Schadenersatzansprüchen anfallen, sofern der Dritte die Möglichkeit der Nutzung der Leistungen durch eine Pflichtverletzung des Kunden erlangt hat und der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

(6) Der Agentur steht das Recht zu, in allen Veröffentlichungen (Print- oder Web-Veröffentlichungen) ihrer Arbeit als Urheber genannt zu werden. Mit- und Zuarbeit des Kunden, seine Vorschläge, Ideen oder seine sonstige Partizipation begründen kein Miturheberrecht an den Agenturarbeiten. Soweit von Gesetzes wegen eine Miturheberschaft entsteht, tritt der Kunde bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags die ausschließlichen Nutzungsrechte an den von ihm erschaffenen Werken bzw. Werkteilen an die Agentur ab.

§ 6 Gewährleistung und Haftung der Agentur

(1) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durchgeführten Projekte, Maßnahmen, der Einsatz von Internetseiten und / oder Dienstleistungen trägt ausschließlich der Kunde. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass das Projekt oder Teile davon gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Marken- oder Urheberrechts verstoßen.

(2) Die Agentur ist zur Rechtsberatung weder berechtigt noch verpflichtet. Aus diesem Grunde ist sie insbesondere nicht verpflichtet, den Kunden auf rechtliche Risiken hinzuweisen, die ihr bekannt sind. Ein dennoch erteilter Hinweis der Agentur auf rechtliche Risiken des Kunden stellt in keinem Falle eine Rechtsberatung dar. Dem Kunden steht es frei, sich von sachkundiger Stelle den im Einzelfall notwendigen Rechtsrat auf eigene Kosten einzuholen.

(3) Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter gegen die Agentur frei, die aus einer rechtlichen Unzulässigkeit des Projektes entstanden sind, und zwar unabhängig davon, ob der Kunde den Rechtsverstoß zu vertreten hat oder nicht.

(4) Erachtet es die Agentur für erforderlich, die durchzuführende Maßnahme durch eine sachkundige Person oder Institution auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin überprüfen zu lassen, so teilt die Agentur dem Kunden dies mit. Wünscht der Kunde eine rechtliche Überprüfung, trägt er die daraus resultieren (Mehr)-Kosten.

(5) In keinem Fall haftet die Agentur in inhaltlicher Hinsicht, insbesondere für die Korrektheit, Aktualität oder den Nutzen der in den Werbemaßnahmen, Internetseiten oder sonstigen Arbeitsergebnissen enthaltenen Sachaussagen zu Produkten oder Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet ebenso wenig für Hackerangriffe, die über Plug-ins auf die Website des Kunden erfolgen.

(6) Für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder im Zusammenhang mit einem arglistigen Verhalten sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, haftet die Agentur nach den gesetzlichen Vorschriften. Für alle nicht unter Satz 1 fallende Schäden haftet die Agentur bei leichter Fahrlässigkeit nur auf Ersatz der vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden und nur, soweit durch die Agentur, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine Pflicht, deren ordnungsgemäße Erfüllung die Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte (Kardinalpflicht), verletzt worden ist. Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ansprüche des Kunden auf Grund zwingender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere des Produkthaftungsgesetzes sowie im Falle der Übernahme einer Garantie, bleiben unberührt.

(7) Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages generierten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.

(8) Ein Sachmangel liegt nicht vor, wenn die vertragsgegenständlichen Arbeiten nach ihrer Abnahme aufgrund Zeitablaufs, insbesondere einer Änderung von Systemanforderungen oder anderen technischen Rahmenbedingungen,  ihre technische Kompatibilität, Nutzungsmöglichkeit oder Aktualität verlieren oder hierin eingeschränkt werden. Dies gilt nicht, soweit und solange der Kunde einen Wartungsvertrag mit der Agentur unterhält.

(9) Die Agentur ist weder zur Rechtsberatung berechtigt noch vom Kunden dazu beauftragt. Sie übernimmt daher keinerlei Haftung bezüglich der rechtlichen Zulässigkeit bzw. Rechtmäßigkeit von Texten, Bildern, Aussagen, Darstellungen, der Auswahl und Anordnung von Texten und Bildern, der Korrektheit und Vollständigkeit des Impressums oder der Datenschutzhinweise, die in Webpages / Landing pages oder anderen Arbeitsergebnissen der Agentur verwendet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Texte vom Kunden oder der Agentur geliefert werden. Nachträgliche Änderungen der Rechtslage fallen ebenfalls ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Kunden.

(10) Inhaltliche oder technische Änderungen am Auftrags- bzw. Projektgegenstand, die der Kunde vor der Abnahme vornimmt, sind zwingend mit der Agentur abzustimmen. Die Haftung der Agentur für Mängel, die auf Änderungen am Auftrags- bzw. Projektgegenstand durch den Kunden nach Abnahme beruhen, wird ausgeschlossen.

(11) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der Agentur, Arglist oder ein Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen.

(12) Bei Verlust von Daten haftet die Agentur nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit der Agentur tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.

§ 7 Künstlersozialabgabe

Soweit die Agentur für den Kunden Leistungen künstlerischer und konzeptioneller Natur, z.B. im Bereich Webdesign, Social Media, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit erbringt, unterfällt sie der sozialversicherungsrechtlichen Pflicht zur Abführung der sog. Künstlersozialabgabe. Der Kunde ist insoweit verpflichtet, die von der Agentur für die vertragsgegenständliche Leistung an die Künstlersozialkasse abzuführende Künstlersozialabgabe zu übernehmen. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und verantwortlich.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Von der Agentur beauftragte Grafiker, Übersetzer oder sonstige Dritte sind, soweit nicht anders vereinbart, Erfüllungsgehilfen der Agentur, die diese im eigenen Namen und auf eigene Rechnung beauftragt.

(2) Die Agentur verpflichtet sich, alle Informationen, die ihr im Rahmen der Auftragsbearbeitung von Seiten des Kunden zur Kenntnis gelangt sind, insbesondere Geschäftsmodelle, Pläne, Ideen, Produkt- oder Marktdaten streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter als auch von ihr herangezogene Dritte in gleicher Weise zur Verschwiegenheit zu verpflichten.

(3) Der Kunde ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen von der Agentur elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Er stimmt außerdem zu, dass die vertragsbezogene Kommunikation in elektronischer Form erfolgen kann.

(4) Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Im Falle der Beratung bzw. Wartung wird er für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit, im Übrigen für das vertragsgegenständliche Projekt abgeschlossen. Soweit der Vertrag für eine unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann er mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform.

(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen der Agentur zulässig.

(6) Es gilt deutsches Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Freiburg.

(7) Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu treffen, die den wirtschaftlichen Interessen beider Seiten am Nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall einer Regelungslücke.

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Stand: Januar 2024